Kindergartenzuschuss

Wenn’s um die Kleinsten geht – der Fresenius Kindergartenzuschuss

Fresenius unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch einen Kindergartenzuschuss in Höhe von 38,35 EUR. Berechtigte Mitarbeitende können den Zuschuss durch Nutzung ihres FlexBenefits-Budgets sogar noch um 30 EUR erhöhen. Informationen dazu finden Sie hier.

So funktioniert's

Bezuschussung

Bezuschusst werden die tatsächlichen Kosten für die Kinderbetreuung und für Verpflegung. Die Betreuung durch Tageseltern ist möglich, wenn diese eine staatliche Anerkennung haben.

Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss beträgt monatlich 38,35 EUR pro Kind, dabei werden maximal die Gesamtkosten erstattet. Mit dem FlexBenefits-Budget können Sie den Zuschuss noch um 30 EUR erhöhen.

Berechtigung

Anspruch auf den Zuschuss haben alle Mitarbeitenden der teilnehmenden Gesellschaften mit Kindern ab Geburt. Nicht berechtigt sind Mitarbeitende in einem ruhenden Arbeitsverhältnis oder Elternzeit. Bei Krankheit wird bei Wegfall der Entgelt(fort)zahlung der Zuschuss trotzdem weitergezahlt.

So beantragen Sie den Zuschuss

Der Zuschuss kann über dieses Formular beantragt werden. Er gilt grundsätzlich für ein Jahr (Juli-Juni; in Bayern und im Saarland: August-Juli) und muss dann neu gestellt werden.

Steuern und Sozialversicherung

Der Zuschuss ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei.