FlexBenefits Kindergartenzuschuss
Doppelt gefördert: Der FlexBenefits-Kindergartenzuschuss
Fresenius unterstützt seine Mitarbeitenden bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zusätzlich zum regulären Kindergartenzuschuss bietet Fresenius deshalb im Rahmen des FlexBenefits-Budgets eine weitere Möglichkeit, sich einen Teil der Kosten für die Kinderbetreuung erstatten zu lassen.
So funktioniert’s
Bin ich berechtigt?
Wenn Sie Anspruch auf den regulären Kindergartenzuschuss in Höhe von 38,35 EUR haben, können Sie auch den Zuschuss aus dem FlexBenefits-Budget beantragen. Auch hier ist die Voraussetzung, dass Ihr Kind eine Krippe oder einen Kindergarten besucht, oder durch eine Tagesmutter/ einen Tagesvater betreut wird.
Antrag
Zur Auswahl des Verwendungszwecks reichen Sie das Formular ein. Es muss spätestens bis zum 20. des Vorvormonats eingereicht werden, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.
Auszahlung
Der Zuschuss wird mit der monatlichen Gehaltsabrechnung ausgezahlt, frühestens aber mit dem regulären Kindergartenzuschuss und max. drei Monate rückwirkend. Es werden insgesamt max. die tatsächlichen Kosten erstattet.
Steuern und Sozialversicherung
Der Zuschuss im Rahmen des FlexBenefits-Budgets ist für diesen Verwendungszweck steuer- und sozialabgabenfrei.
Häufige Fragen
Erhöht sich der Zuschuss bei mehreren Kindern?
Anders als beim Kindergartenzuschuss erhöht sich der Zuschuss nicht, wenn mehrere Kinder betreut werden. Er beträgt immer 30 EUR.
Was passiert in Zeiten ohne Entgelt(fortzahlung)?
Mitarbeitende ohne laufende Entgeltzahlung (bspw. während der Elternzeit) haben keinen Anspruch auf das FlexBenefits-Budget und können deshalb das Angebot nicht mehr nutzen. Bei Krankheit wird der Zuschuss bis zu 12 Monate weitergezahlt. Eine erneute Antragstellung ist erst dann wieder möglich, wenn Sie wieder ein reguläres Gehalt bekommen.
Welche Kosten werden bezuschusst?
Es werden die Kosten für die Kinderbetreuung und auch Verpflegungskosten bezuschusst.
Wie lange wird der Zuschuss gezahlt?
Die Zahlung endet automatisch nach 12 Monaten, wenn kein neuer Antrag eingeht. Sie endet auch, wenn Sie einen anderen Verwendungszweck wählen, keinen Anspruch mehr auf das FlexBenefits-Budget haben oder die Voraussetzungen für den Bezug des Kindergartenzuschusses nicht mehr erfüllt werden (bspw. Wechsel des Kindes in die Schule).