Das gilt für Sie

Ihre Altersvorsorge bei Fresenius

Welche Altersversorgung gilt für mich? Mit wenigen Klicks finden Sie es raus.

Was ist, wenn…

Auf alles vorbereitet

Beruflich und privat entwickelt sich Ihr Leben immer wieder in neue Richtungen – manchmal geplant und manchmal ungeplant.
Das hat oft Auswirkungen auf Ihre Altersversorgung.

Familie

Elternzeit

Das Prinzip ist einfach: Solange Sie ein Gehalt von Fresenius bekommen, erhalten Sie Beiträge zum Fresenius Basisplan und zur Direktversicherung. Sie können auch weiter eigene Beiträge aus Gehaltsbestandteilen umwandeln. Auch im Mutterschutz behalten Sie natürlich Anspruch auf die volle Beitragshöhe.

In Zeiten ohne Arbeitsentgelt werden die Fresenius Beiträge in den Fresenius Basisplan anteilig gekürzt. Der Entgeltumwandlungs­grundbetrag zur Direktversicherung wird anteilig gekürzt und die Fresenius-Förderung kann unter Umständen ganz entfallen.

Ihre eigenen Beiträge zur Direktversicherung können Sie in der Elternzeit privat zahlen. Die Steuer- und Sozialversicherungsvorteile der betrieblichen Altersvorsorge entfallen dann. Alternativ können Sie eine befristete Beitragsfreistellung beantragen. Oder Sie können die Beitragslücken durch andere zur Verfügung stehende Gehaltsteile abdecken, wenn Sie nicht das ganze Jahr abwesend sind. Sprechen Sie uns gerne frühzeitig an, damit wir die verschiedenen Möglichkeiten prüfen können.

Denken Sie daran: Familiäre Auszeiten haben einen signifikanten Einfluss auf Ihre Altersversorgung – in der gesetzlichen Rente genauso wie in der betrieblichen Alters­versorgung. Planen Sie also rechtzeitig, auch zusammen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, wie Sie eventuelle Lücken
ausgleichen können.

Teilzeit

Die Höhe der Beiträge, die Sie von uns erhalten, ist abhängig von Ihrem Bruttogehalt. Verändert sich Ihre Arbeitszeit, verändert sich auch das Gehalt. Das hat Auswirkungen auf die Fresenius Vorsorge: der Beitrag zum Fresenius Basisplan sinkt, Entgeltumwandlungsgrundbetrag und Fresenius-Förderung in der Direktversicherung werden anteilig gekürzt. Die Reduzierung von Arbeitszeit hat deshalb einen signifikanten Einfluss auf die Leistungen der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersversorgung. Planen Sie also rechtzeitig, auch zusammen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, wie Sie eventuelle Lücken ausgleichen können.

Scheidung

Bei einer Scheidung ergeben sich auch Konsequenzen für Ihre betriebliche Altersversorgung. Das Gesetz sieht hier den sogenannten Versorgungsausgleich vor. Dabei steht dem anderen Ehepartner grundsätzlich die Hälfte der Ansprüche aus der Altersversorgung zu, die während der Ehe erworben wurden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Familiengericht Auskunft über bestehende Versorgungs­ansprüche zu geben.

Sie

In den Ruhestand gehen

Wenn Sie in den Ruhestand gehen, haben Sie Anspruch auf die Auszahlung Ihrer Fresenius Vorsorge. Die Leistung aus dem Fresenius Basisplan erhalten Sie frühestens ab dem 62.Lebensjahr, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bei Fresenius ausgeschieden sind und Anspruch auf die gesetzliche Rente haben. Die Auszahlung müssen Sie rechtzeitig vor dem Ruhestand beantragen. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an Ihre Personalabteilung.

Die Auszahlung aus der Direktversicherung können Sie flexibel zwischen dem 62. und 75. Lebensjahr beantragen. Bitte wenden Sie sich an die Versicherungsabteilung, um zu klären, welcher Auszahlungszeitpunkt für Sie in Frage kommt und für welche Auszahlungsoption Sie sich entscheiden.

Krank werden

Das Prinzip ist einfach: Solange Sie ein Gehalt von Fresenius bekommen, erhalten Sie Beiträge zum Fresenius Basisplan und zur Direkt­versicherung und können eigene Beiträge aus Gehaltsbestandteilen umwandeln. Solange Sie im Krankheitsfall Lohnfortzahlung erhalten, ändert sich also nichts.

Im Krankheitsfall ohne Lohnfortzahlung wird der Fresenius-Beitrag für den Basisplan anteilig gekürzt.

Das gleiche gilt für den Entgeltumwandlungsgrundbetrag in der Direktversicherung. Auch die Fresenius-Förderung kann unter Umständen ganz entfallen. Aus dem Krankengeld, das Sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse erhalten, können Sie keine Beiträge in die Direktversicherung umwandeln. Wenn Sie nicht das ganze Jahr abwesend sind, können Sie Beitragslücken durch andere zur Verfügung stehende Gehaltsteile abdecken.
Sie können Ihre Direktversicherung auch vorübergehend beitragsfrei stellen oder mit privaten Beiträgen weiterführen. Wenn Sie Ihre Beiträge privat fortführen, entfallen die Steuer- und Sozialversicherungsvorteile der betrieblichen Altersvorsorge. Sprechen Sie gern frühzeitig die Versicherungsabteilung an, damit wir Ihre Alternativen prüfen können.

Vor Renteneintritt versterben

Wenn Sie vor Renteneintritt versterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen die Leistungen, die Ihnen zu diesem Zeitpunkt als Altersleistung zugestanden hätten. Im Fresenius Basisplan wird diese Hinterbliebenenleistung als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt. Wenn Sie sich für die Wahloption zur Hinterbliebenenversorgung entschieden haben, erhalten Ihre Hinter­bliebenen zusätzliche Leistungen. Die Leistungen aus der Direktversicherung werden als lebenslange – bei Kindern als zeitlich begrenzte – Rente ausgezahlt.

Wer aus Ihrer Familie Anspruch auf diese Leistungen hat, ist gesetzlich definiert. Bei Verheirateten ist es die Partnerin oder der Partner. Das gleiche gilt für Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sollte dies für Sie nicht zutreffen, haben kindergeld­berechtigte Kinder einen Anspruch. Wenn es auch keine anspruchsberechtigten Kinder gibt, kommt auch Ihre Lebensgefährtin oder Ihr Lebensgefährte in Frage. Die Person muss jedoch vorher von Ihnen namentlich benannt worden sein.

Nach Renteneintritt versterben

Wenn Sie sich für die Auszahlung einer lebenslangen Rente entscheiden, dann gelten Renten­garantie­zeiten – 21 Jahre für die Leistungen aus dem Fresenius Basisplan und 10 Jahre für die Direktversicherung. Für diesen Zeitraum nach Rentenbeginn erhalten Ihre Hinterbliebenen die noch ausstehenden Leistungen als Kapitalzahlung bzw. als Rente.

Wer aus Ihrer Familie Anspruch auf diese Leistungen hat, ist gesetzlich definiert. Bei Verheirateten ist es die Partnerin oder der Partner. Das gleiche gilt für Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sollte dies für Sie nicht zutreffen, haben kindergeld­berechtigte Kinder einen Anspruch. Wenn es auch keine anspruchsberechtigten Kinder gibt, kommt auch Ihre Lebensgefährtin oder Ihr Lebensgefährte in Frage. Die Person muss jedoch vorher von Ihnen namentlich benannt worden sein.

Berufsunfähig werden

Wenn Sie berufsunfähig werden, erhalten Sie trotzdem die zugesagte Altersversorgung aus dem Fresenius Basisplan. Durch Beitrags­befreiung wird gewährleistet, dass beim Eintritt in den Ruhestand die reguläre Altersleistung zur Auszahlung kommt, obwohl ab Eintritt der Berufsunfähigkeit keine weiteren Beiträge gezahlt werden. Wenn Sie die Wahloption zur Berufsunfähigkeit hinzugewählt haben, sind Sie bis zum regulären Renteneintritt durch eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe der garantierten Mindestaltersrente abgesichert.

Wenn die vereinbarte Beitragszahlung während einer Berufsunfähigkeit nicht weiter aufrechterhalten werden kann, können Sie Ihre Direktversicherung beitragsfrei stellen. Das heißt, es fließen keine weiteren Beiträge, und die bis zu diesem Zeitpunkt finanzierte Versorgungsleistung wird im Alter ausgezahlt. Alternativ können Sie sich beim Abschluss der Versicherung für eine zusätzliche Absicherung zur Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit entscheiden. Dadurch wird gewährleistet, dass beim Eintritt in den Ruhestand die reguläre Altersrente ausgezahlt wird, obwohl keine Beiträge mehr eingezahlt werden.

Fresenius

Jobwechsel

Damit Sie bei einem Jobwechsel Ihren Anspruch auf die Leistungen aus dem Fresenius Basisplan behalten, müssen Sie drei Jahre bei Fresenius gearbeitet und beim Ausscheiden ein Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben.
Sie können die Leistungen dann zum Renteneintritt beantragen.

Für Ihre Direktversicherung gilt: Sie behalten Ihren Anspruch auf die Leistungen aus Ihren eingezahlten Beiträgen in jedem Fall. Ausgezahlt werden die Leistungen aber erst im Ruhestand. Die Direktversicherung können Sie beim Jobwechsel entweder privat fortführen – dann entfallen die Steuer- und Sozialversicherungs­vorteile im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge – oder in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln. Ist Ihr neuer Arbeitgeber einverstanden, können Sie die Direktversicherung auch auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen.

Insolvenz

Ihre Fresenius Vorsorge ist sicher – auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass Fresenius oder die Versicherung insolvent gehen sollten.

Die Leistungen aus dem Fresenius Basisplan werden über eine rückgedeckte Unterstützungskasse finanziert. Gläubiger haben auch bei einer Unternehmensinsolvenz keinen Zugriff auf die Rückdeckungsversicherung.
Für den Fall, dass der Versicherer insolvent wird, sind die Leistungen der Direktversicherung und des Fresenius Basisplans rein rechtlich über die Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer (Protektor Lebens­versicherungs-AG) als Auffanggesellschaft gesichert.