Vorruhestand

Vorspulen und zurücklehnen – ein bisschen früher als alle anderen.

Arbeiten bis 67? Können Sie. Müssen Sie aber nicht. Sie können unmittelbar vor Ihrer gesetzlichen Rente das Langzeitkonto nutzen: Sie gehen in die Freistellung, genießen die Vorteile eines früheren Ruhestands und sind gleichzeitig noch bei Fresenius angestellt – mit allen Vorzügen.

Ihre Vorteile

Früher aussteigen

Sie können die Freistellung zu einem Zeitpunkt nutzen, zu dem Sie noch keinen Anspruch auf gesetzliche Rente haben – Sie können also früher aussteigen.

Rentenabschläge vermeiden

Sie können den tatsächlichen Bezug der Rente bis zur Regelaltersgrenze hinauszögern. So vermeiden Sie Abschläge in der gesetzlichen Rente. Da Ihr Vertrag mit Fresenius bis Freistellungsende weiterläuft, sind Sie in dieser Zeit voll sozialversichert. Die Zeit zählt für die Rente mit, und auch die Krankenversicherung bleibt unverändert.

Das kommt raus

Mit Ihrem Freistellungsgehalt überbrücken Sie optimal die Zeit bis Rentenbeginn und profitieren gleichzeitig von den Vorzügen des fortlaufenden Arbeitsvertrags mit Fresenius – bei leitenden Angestellten für eine Maximaldauer von bis zu 36 Monaten. Ihr Gehalt während der Freistellung liegt zwischen 75 % und 125 % Ihres regulären Gehalts.

Beantragung: So funktioniert‘s

01

Frühzeitig planen

Wenn Sie eine Freistellung für den Vorruhestand beantragen möchten, beginnen Sie bitte rechtzeitig mit der Planung und sprechen Sie idealerweise bereits im Vorfeld mit Ihrer Führungskraft oder Ihrer Personalabteilung. Beantragen Sie außerdem eine individuelle Rentenauskunft bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese dient als Basis für die weitere Planung. Mit dem Rechner können Sie dann Ihre Freistellung im Detail planen.

02

Ausdrucken und einreichen

Drucken Sie das Ergebnis Ihrer Freistellungsplanung aus und reichen Sie es bei Ihrer Personalabteilung ein. Beachten Sie die Antragsfristen für die Abgabe des Freistellungsantrags: Für Tarifbeschäftigte und außertariflich Beschäftigte gilt eine Antragsfrist von 6 Wochen bei einer Freistellung von bis zu 3 Monaten bzw. 6 Monate bei einer längeren Freistellung. Leitende Angestellte sprechen mindestens 24 Monate vorher mit ihrer Führungskraft oder der Personalabteilung und reichen den Antrag spätestens 6 Monate vor Freistellung ein.

03

Fertig!

Die Personalabteilung kümmert sich um alles Weitere und teilt Ihnen innerhalb von 4 Wochen mit, ob eine Freistellung möglich ist. Weitere Informationen zur Freistellung finden Sie in den Merkblättern im Downloadbereich.

Schlussförderung

Gesetzliche Rente

Steuern & Sozialversicherung

Schlussförderung

Sind Sie tariflich oder außertariflich angestellt, schreibt Fresenius Ihrem Konto eine zusätzliche Schlussförderung gut, wenn Ihr Wertguthaben für eine Freistellung von 20 Monaten oder mehr ausreicht. So wird die Freistellung nochmal verlängert!

Die Schlussförderung beträgt 17,5 % des angesparten Wertguthabens, wenn Sie zu Beginn der Freistellung max. 64 Jahre alt sind. Berücksichtigt wird maximal das erforderliche Wertguthaben für 20 Monate Freistellung auf Basis des durchschnittlich gezahlten monatlichen Arbeitsentgelts der letzten 12 Kalendermonate. Die Schlussförderung erhöht sich sogar auf 25 %, wenn Sie erst 63 Jahre oder jünger sind.

Gesetzliche Rente

Die Freistellung muss so geplant werden, dass direkt im Anschluss die gesetzliche Rente bezogen wird. Daher ist es wichtig zu klären, ab wann Sie Anspruch auf gesetzliche Rente haben. Es gibt unterschiedliche Rentenarten und Zugangsvoraussetzungen. Bei einem vorzeitigen Rentenbezug, also vor Erreichen der Regelaltersgrenze, kann zudem eine Kürzung der gesetzlichen Rente erfolgen.

Klären Sie deshalb Ihr Rentenkonto, beantragen Sie eine individuelle Rentenauskunft und verschaffen Sie sich so einen genauen Überblick. Die Auskünfte erteilt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Rente finden Sie auf deren Website.

Steuern & Sozialversicherung

Die Tarifbausteine und Ihre eigenen Beiträge sind bei der Einzahlung steuer- und sozialabgabenfrei. Erst die Auszahlung als Gehalt während der Freistellung wird ganz normal versteuert und verbeitragt.