Auszeit

Auszeit, um Ihre Pläne zu verwirklichen

Sie wünschen sich eine längere berufliche Pause? Zum Beispiel um die Welt zu erkunden oder mehr Zeit mit der Familie zu verbringen? Oder Sie haben ganz andere Pläne? Auch hierfür können Sie das Langzeitkonto nutzen. Wichtig: Zur Finanzierung Ihrer Auszeit können Sie nur Eigenbeiträge nutzen und nicht die Tarifbausteine.

Ganz einfach und flexibel

Um eine Freistellung für eine Auszeit zu beantragen, müssen Sie dem Arbeitgeber keine Nachweise oder Begründungen vorlegen. Ihr Freistellungsgehalt liegt in dieser Zeit zwischen 75 % und 125 % Ihres regulären Gehalts.

Die Freistellung kann für tariflich und außertariflich Beschäftigte zwischen 3 und 6 Monaten dauern, für leitende Angestellte beträgt die maximale Dauer 3 Monate. Auch mehrere Auszeiten sind möglich, der Zeitraum zwischen den Freistellungen muss jedoch immer 36 Monate betragen und ist bei tariflich und außertariflich Beschäftigten erst nach 18 Monaten Betriebszugehörigkeit möglich.

Beantragung: So funktioniert's

01

Frühzeitig planen

Beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung und sprechen Sie idealerweise bereits im Vorfeld mit Ihrer Führungskraft oder der Personalabteilung. Zur Detailplanung können Sie den Rechner verwenden.

02

Ausrucken und einreichen

Drucken Sie das Ergebnis Ihrer Freistellungsplanung aus und reichen Sie dieses bei Ihrer Personalabteilung ein. Beachten Sie dabei die Antragsfristen für die Abgabe des Freistellungsantrags: Für Tarifbeschäftigte und außertariflich Beschäftigte beträgt die Antragsfrist 6 Monate (+ 6 Wochen für die Bearbeitung durch die Personalabteilung), für leitende Angestellte 9 Monate.

03

Fertig!

Die Personalabteilung kümmert sich um alles Weitere und teilt Ihnen innerhalb von 6 Wochen (gültig für tariflich und außertariflich Beschäftigte) bzw. 4 Wochen (gültig für leitende Angestellte) mit, ob eine Freistellung möglich ist. Weitere Informationen zur Freistellung finden Sie in den entsprechenden Merkblättern.