Pflege

Pause-Taste drücken – wenn es wirklich nötig ist.

Nicht nur Kinder brauchen Betreuung. Eines Tages möglicherweise auch die Eltern oder Großeltern oder andere nahe Familienangehörige – vielleicht auch nur vorübergehend.

Hinweise

Voraussetzungen

Für folgende Familienangehörige kann eine Freistellung genommen werden: Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Ehe-/Lebenspartner/-in, Lebensgefährt/-in, Geschwister, Kinder, Schwiegerkinder und Enkel/-innen. Voraussetzung ist außerdem eine ärztliche Bescheinigung oder ein anderer Nachweis über die Pflegebedürftigkeit der Person.

Schnell und unbürokratisch

Eine Freistellung können Sie auch kurzfristig beantragen und müssen keine Antragsfristen einhalten. Melden Sie sich bei Ihrer Personalabteilung. Wir finden eine zügige und unbürokratische Lösung. Eine Freistellung zur Pflege beginnt immer zum Ersten eines Monats. Weitere Informationen zur Freistellung finden Sie in den Merkblättern unter Downloads.

Unterstützung, um zu unterstützen

Bei der Pflege unterstützt Sie Fresenius mit einer flexiblen Freistellung von bis zu 6 Monaten. Die Freistellung wird immer in ganzen Monaten gewährt. Ihr Gehalt während der Freistellung liegt zwischen 75 % und 125 % Ihres regulären Gehalts.

Beantragung: So funktioniert‘s

01

Aktuellen Stand prüfen

Nutzen Sie den Rechner und prüfen Sie Ihre Möglichkeiten auf Basis Ihres aktuellen Wertguthabens.

02

Ausdrucken und einreichen

Drucken Sie das Ergebnis aus, kontaktieren Sie Ihre Führungskraft oder Ihre Personalabteilung und besprechen Sie alle Details.

03

Fertig!

Die Freistellung wird Ihnen so schnell wie möglich gewährt.