
Tariflicher Zukunftsbetrag
Ihre Zukunft – Ihr Zukunftsbetrag
Tarifliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf den tariflichen Zukunftsbetrag: eine zusätzliche jährliche Leistung von Fresenius, deren Höhe sich anhand des individuellen tariflichen Entgelts berechnet. Die Liste der teilnehmenden Fresenius-Gesellschaften finden Sie hier.
Wofür Sie den Zukunftsbetrag nutzen, können Sie von Jahr zu Jahr neu festlegen. Zur Auswahl stehen vier Verwendungszwecke. Sie können sich für einen Verwendungszweck oder eine Kombination davon entscheiden.
Wählen Sie keinen Verwendungszweck, wird der tarifliche Zukunftsbetrag automatisch in das Langzeitkonto eingebracht, oder – sollte keine Teilnahme am Langzeitkonto möglich sein – es erfolgt eine Auszahlung.
Ihre Möglichkeiten
Langzeitkonto
Sie setzen auf eine langfristige Planung? Wenn Sie den Zukunftsbetrag in das Langzeitkonto einbringen, können Sie damit eine spätere Freistellung für eine Auszeit, Weiterbildung, Pflege oder den Vorruhestand finanzieren.
PlusCard
Sie möchten sich über eine private Krankenzusatzversicherung zusätzlich absichern und von einer Vielzahl an Angeboten im Bereich Gesundheit und Wellness profitieren? Dann können Sie Ihren Zukunftsbetrag für die PlusCard verwenden.
Auszahlung
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich den tariflichen Zukunftsbetrag ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
Die Details
Ihre Wahl - Zukunftsbetrag 2024
Haben Sie Fragen?
Die Details
Höhe Ihres Zukunftsbetrages
Der jährliche tarifliche Zukunftsbetrag beträgt 23%. Basis für die Berechnung ist das Tarifentgelt am ersten Werktag des Anspruchsjahres. Nutzen Sie den Zukunftsbetragsrechner, wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihr tariflicher Zukunftsbetrag sein wird.
Voraussetzungen
Anspruch auf den tariflichen Zukunftsbetrag haben Tarifmitarbeiterinnen und Tarifmitarbeiter, die am ersten Werktag des Anspruchsjahres (= Stichtag) Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis beziehen.

Ihre Wahl - Zukunftsbetrag 2024
Sie möchten den bisher gewählten Verwendungszweck auch weiterhin beibehalten: Sie müssen KEIN neues Wahlformular einreichen; Ihre Wahl gilt auch für Folgejahre.
Sie möchten den Verwendungszweck ändern: Bis zum 31.10.2023 muss Ihr Wahlformular bei uns eingegangen sein. Andernfalls gilt Ihre bisherige Wahl auch für Folgejahre.
Sie haben noch keinen Verwendungszweck gewählt: Bis zum 31.10.2023 muss Ihr Wahlformular bei uns eingegangen sein. Andernfalls wird der tariflichen Zukunftsbetrag für 2024 in das Langzeitkonto eingebracht. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht am Langzeitkonto teilnehmen können, erfolgt eine Auszahlung mit der Entgeltabrechnung April 2024.
Das Wahlformular für den tariflichen Zukunftsbetrag 2024 finden Sie hier.

Haben Sie Fragen?
Die Informationen zum Zukunftsbetrag stehen Ihnen auch als Download zur Verfügung. Antworten auf weitere Fragen zum Zukunftsbetrag finden Sie hier. Oder Sie sprechen Sie uns direkt an: zukunftsbetrag@fresenius.com.
