
Tariflicher Zukunftsbetrag
Ihre Zukunft – Ihr Zukunftsbetrag
Seit 2020 haben tarifliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anspruch auf den tariflichen Zukunftsbetrag: eine zusätzliche jährliche Leistung von Fresenius, deren Höhe sich anhand des individuellen tariflichen Entgelts berechnet. Die Liste der teilnehmenden Fresenius-Gesellschaften finden Sie hier.
Wofür Sie den Zukunftsbetrag nutzen, können Sie von Jahr zu Jahr neu festlegen. Zur Auswahl stehen drei Verwendungszwecke. Sie können sich für einen oder eine Kombination davon entscheiden. Wählen Sie keinen Verwendungszweck, wird der tarifliche Zukunftsbetrag automatisch in das Langzeitkonto eingebracht. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht am Langzeitkonto teilnehmen können, erfolgt eine Auszahlung.
Ihre Möglichkeiten
Langzeitkonto
Sie setzen auf eine langfristige Planung? Wenn Sie den Zukunftsbetrag in das Langzeitkonto einbringen, können Sie damit eine spätere Freistellung für eine Auszeit, Weiterbildung, Pflege oder den Vorruhestand finanzieren.
PlusCard
Sie möchten sich über eine private Krankenzusatzversicherung zusätzlich absichern und von einer Vielzahl an Angeboten im Bereich Gesundheit und Wellness profitieren? Dann können Sie Ihren Zukunftsbetrag für die PlusCard verwenden.
Höhe Ihres Zukunftsbetrages
Ihre Wahl - Zukunftsbetrag 2023
Haben Sie Fragen?
Höhe Ihres Zukunftsbetrages
Der jährliche tarifliche Zukunftsbetrag beträgt ab dem Jahr 2022 23%. Basis für die Berechnung ist das Tarifentgelt am ersten Werktag des Anspruchsjahres.
Nutzen Sie den Zukunftsbetragsrechner, wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihr tariflicher Zukunftsbetrag sein wird.

Ihre Wahl - Zukunftsbetrag 2023
Die Frist für die Rücksendung des Wahlformulars für den tariflichen Zukunftsbetrag ist am 31.10.2021 abgelaufen. Wahlmöglichkeiten für die Verwendung des tariflichen Zukunftsbetrags haben Sie wieder für das Jahr 2023. Das Wahlformular dazu finden Sie ab Mitte 2022 auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann ein Wahlformular einreichen müssen, wenn Sie Ihren zuvor gewählten Verwendungszweck ändern möchten. Sofern Sie Ihren Verwendungszweck beibehalten möchten, müssen Sie das Wahlformular nicht erneut einreichen.

Haben Sie Fragen?
Die Informationen zum Zukunftsbetrag stehen Ihnen auch als Download zur Verfügung. Antworten auf weitere Fragen zum Zukunftsbetrag finden Sie hier. Oder Sie sprechen Sie uns direkt an: zukunftsbetrag@fresenius.com.
