Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wird das FlexBenefits-Budget gemäß meinem Teilzeitgrad angepasst?

Nein, alle berechtigten Mitarbeitenden erhalten einen Zuschuss von 30 EUR.

Was passiert mit meinem Anspruch in Zeiten ohne Entgelt?

In der Regel wird in dieser Zeit das FlexBenefits-Budget nicht weitergezahlt, außer für einen bestimmten Zeitraum bei Krankheit. Die genauen Regelungen finden Sie bei den einzelnen Benefits.

Kann ich zwischen Benefits im Rahmen des FlexBenefits-Budgets wechseln?

Eine Änderung ist zweimal im Antragsjahr möglich. Eine Ausnahme stellt das Jobrad dar, bei welchem Sie über 36 Monate an den Verwendungszweck gebunden sind.

Kann ich das FlexBenefits-Budget auch für andere Benefits nutzen?

Das FlexBenefits-Budget kann nicht für andere Benefits z.B. als Beitrag zum Langzeitkonto oder für die betriebliche Altersversorgung genutzt werden, sondern nur für die hier aufgeführten Benefits

Kann ich die Leistungen aus dem FlexBenefits-Angebot auch selbst finanzieren, ohne das FlexBenefits-Budget zu nutzen?

Nein, eine private Finanzierung ist in der Regel nicht möglich. Lediglich die PlusCard können Sie auch rein aus Ihrem Nettogehalt und unabhängig vom FlexBenefits-Budget finanzieren.

Kann das FlexBenefits-Budget zwischen verschiedenen Benefits aufgeteilt werden?

Nein, es ist nur die Wahl eines Benefits möglich.

Was passiert bei untermonatigem Eintritt/Austritt?

In diesem Fall wird der volle Betrag im entsprechenden Monat ausgezahlt.

Was passiert, wenn ich innerhalb Fresenius zu einer anderen Gesellschaft wechsele?

Bei Wechsel zu einer anderen teilnehmenden Gesellschaft, muss kein neuer Antrag gestellt werden. Nimmt die andere Gesellschaft jedoch nicht am FlexBenefits-Angebot teil, endet Ihr Anspruch.

Kann das FlexBenefits-Budget auch ausgezahlt werden?

Eine Auszahlung, Teilauszahlung und Restauszahlung des FlexBenefits-Budgets sind nicht möglich.