PlusCard
Damit Sie abgesichert sind: die PlusCard
Das FlexBenefits-Budget können Sie auch für die Finanzierung der PlusCard verwenden. So können Sie je nach Tarif verschiedene exklusive Benefits aus den Bereichen Gesundheit und Wellness nutzen. Anders als bei einer privaten Krankenzusatzversicherung fällt außerdem keine Gesundheitsprüfung an und Sie können Ihre Familienmitglieder kostengünstig mit absichern.
Finanzierung Ihrer PlusCard
FlexBenefits-Budget
Wenn Sie das FlexBenefits-Budget zur Finanzierung Ihrer PlusCard nutzen, dann wird der Zuschuss in Höhe von bis zu 30 EUR bei der Gehaltsabrechnung direkt von Ihrem Eigenbeitrag abgezogen. Je nach gewähltem Tarif und Zusatzoptionen können weitere Kosten anfallen. Diese werden dann aus dem Nettogehalt gezahlt.
Aus Ihrem Netto
Wenn Sie sich für einen anderen Benefit im Rahmen des FlexBenefits-Budgets entscheiden, können Sie die PlusCard auch privat finanzieren. In diesem Fall wird der volle Beitrag für den gewählten Tarif von Fresenius von Ihrem Nettogehalt abgezogen.
Ihre Vorteile
Keine Gesundheitsprüfung
Zur Beantragung der PlusCard erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Ihr Alter und mögliche Vorerkrankungen sind deshalb weder ein Grund für höhere Beiträge noch ein Ausschlussgrund.
Privatpatientenkomfort
Wer krank ist, wünscht sich die bestmögliche Versorgung. Diese Sicherheit bietet die PlusCard. Mit der PlusCard genießen Sie Privatpatientenkomfort bei Klinikaufenthalten mit Chefarzt- oder Wahlarztbetreuung und der Unterbringung in einem Zweibett-Komfortzimmer. Voraussetzung ist, dass das Krankenhaus der Bundespflegesatzverordnung beziehungsweise dem Krankenhausentgeltgesetz unterliegt.
Facharzt-Terminservice
Die PlusCard bringt auch Vorteile bei der Suche nach einem Facharzt oder einer Fachärztin: Die Service-Hotline von „Wir für Gesundheit“ findet passende medizinische Expertinnen und Experten für jedes Anliegen und koordiniert direkt einen Termin – sogar mit kürzeren Wartezeiten. Und wenn Sie eine wichtige medizinische Entscheidung treffen müssen und dafür eine zweite Meinung einholen wollen, organisiert die Service-Hotline auch das – bei allen Diagnosen.
Vorteilswelt
Wer das Leben genießt, bleibt länger gesund. Darum bietet die PlusCard auch echte Vorteile, wenn es Ihnen gesundheitlich gut geht: zum Beispiel mit Rabatten in vielen Gesundheitshotels, Wellness-Resorts und Sportstudios oder in Freizeitparks und bei Erlebnis-Anbietern.
So funktioniert's
Informieren
Bei der PlusCard haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Tarifen. Welcher Tarif für Sie der Beste ist, liegt bei Ihnen. Mehr Informationen finden Sie in der Tarifübersicht.
Antrag stellen
Wenn Sie sich entschieden haben, können Sie die PlusCard im gewählten Tarif mit diesem Formular beantragen. Der Antrag muss bis zum 20. des Vorvormonats eingehen, um zu Monatsbeginn wirksam zu werden (bspw. bis zum 20.08. für einen Versicherungsbeginn am 01.10.). Bitte beachten Sie den Datenschutzhinweis.
Zahlung des Beitrags
Die Versicherungsgebühren werden im Rahmen der Gehaltsabrechnung abgeführt und bei Nutzung des FlexBenefits-Budgets entsprechend reduziert.
Steuern und Sozialversicherung
Wenn Sie den FlexBenefits-Zuschuss nicht zur Finanzierung nutzen, wird der komplette Beitrag von Ihrem Nettogehalt abgezogen.
Der Zuschuss in Form des FlexBenefits-Budgets ist grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig, fällt aber unter die Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR. In Einzelfällen kann es dennoch sein, dass durch den Bezug des Zuschusses Steuern anfallen, diese werden jedoch von Fresenius getragen.
Häufige Fragen
Muss ich einen Eigenanteil zahlen?
Ihr Eigenanteil ist grundsätzlich abhängig vom gewählten Tarif und den Zusatzoptionen.
Werden Restbeträge des FlexBenefits-Budgets ausgezahlt?
Wenn die Versicherungsgebühr den Betrag von 30 EUR unterschreitet, können Restbeträge des Budgets nicht ausgezahlt oder für andere Benefits verwendet werden. Sie können sich aber z.B. für ein umfassenderes Leistungspaket oder die Versicherung von Familienmitgliedern (FamilyPlus) entscheiden, um den Betrag voll auszunutzen.
Was passiert in Zeiten ohne Entgelt(fortzahlung)?
Wenn Sie wegen Krankheit oder Elternzeit kein reguläres Entgelt erhalten, beziehen Sie den Zuschuss bis zu 12 Monate weiter. Fresenius trägt in diesem Fall die volle Versicherungsgebühr. Der Eigenanteil wird nachträglich vom Gehalt einbehalten, wenn die Entgeltzahlung wieder erfolgt. Es besteht auch die Möglichkeit einer Beitragsbefreiung, die durch Fresenius bei der Versicherung beantragt wird. In diesem Fall wird der Zuschuss nicht mehr gezahlt, die Versicherungsleistungen können aber weiterhin abgerufen werden.
Wie lange wird der Zuschuss gezahlt?
Die Zahlung des Zuschusses endet, wenn Sie einen anderen Verwendungszweck wählen, keinen Anspruch mehr auf das FlexBenefits-Budget haben oder wenn Sie die PlusCard kündigen.