Deutschlandticket
Das Deutschlandticket: Ein- und aussteigen, egal wo Sie wollen
Nutzen Sie das FlexBenefits-Budget für das Deutschlandticket, wird es besonders attraktiv, das Auto auch mal stehen zu lassen. Durch den monatlichen Zuschuss in Höhe von 30 EUR reduziert sich Ihr Eigenanteil deutlich. Für Auszubildende und dual Studierende werden die Kosten sogar vollständig übernommen.
MIT DEM DEUTSCHLANDTICKET UNTERWEGS
Mit dem Deutschlandticket im praktischen Abonnement sind Sie unbegrenzt im öffentlichen Nahverkehr unterwegs – deutschlandweit und so oft Sie wollen. Das Ticket steht als digitales Abo zur Verfügung und kann monatlich gekündigt werden.
Was gilt?
Für Auszubildende/ Dual Studierende
Für Auszubildende und dual Studierende werden die Kosten für das Deutschlandticket in Höhe von 49 EUR komplett übernommen. Zudem gilt der Zuschuss auch für das Deutschlandticket für Studierende, das Schülerticket Hessen sowie das Deutschlandticket Jugend Baden-Württemberg.
Für alle anderen Mitarbeitenden
Für alle anderen Mitarbeitenden gibt es einen Zuschuss zum Deutschlandticket in Höhe von 30 EUR monatlich. Kosten für andere Tickets können nicht bezuschusst werden.
So funktioniert’s
Deutschlandticket kaufen
Das Deutschlandticket kaufen Sie zunächst selbst. Dies ist über die Apps oder Verkaufsstellen der regionalen Verkehrsunternehmen oder der Deutschen Bahn möglich. Weil es sich um ein Abomodell handelt, wird das Ticket automatisch verlängert, wenn es nicht gekündigt wird.
Antrag stellen
Zur Beantragung des Zuschusses muss ein Antrag gestellt werden. Zudem müssen Sie einen Nachweis über den Kauf einreichen. Der Antrag muss bis zum 20. des Vorvormonats gestellt werden, damit der Zuschuss im entsprechenden Monat ausgezahlt werden kann (bspw. bis zum 20.08. für eine Auszahlung im Oktober).
Zuschuss erhalten
Der Zuschuss wird mit der Gehaltsabrechnung ausgezahlt, frühestens ab Gültigkeit des Tickets und maximal drei Monate rückwirkend. Die Zahlung endet automatisch nach 12 Monaten, wenn kein neuer Antrag eingeht.
Steuern und Sozialversicherung
Auf die Auszahlung des Zuschusses fallen keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge an, allerdings kann in Höhe des Zuschusses auch kein möglicher Werbungskostenabzug in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Häufige Fragen
Ich habe bereits ein Deutschlandticket. Kann ich dafür das FlexBenefits-Budget nutzen?
Die Auszahlung des Zuschusses ist ab dem 01.09.2024 möglich. Bei Anträgen nach dem 01.09.2024 ist eine rückwirkende Auszahlung von maximal drei Monaten möglich.
Kann das FlexBenefits-Budget auch für andere Tickets genutzt werden?
Der Zuschuss kann nur für das Deutschlandticket genutzt werden und nicht für die BahnCard oder für andere Zeitkarten (außer das Deutschlandticket für Studierende, das Deutschlandticket Jugend Baden-Württemberg und das Schülerticket Hessen für Auszubildende und dual Studierende).
Was passiert in Zeiten ohne Entgelt(fortzahlung)?
Mitarbeitende ohne laufende Entgeltzahlung (bspw. während der Elternzeit) haben keinen Anspruch auf das FlexBenefits-Budget und erhalten deshalb keinen Zuschuss. Bei Krankheit wird der Zuschuss bis zu 12 Monate weitergezahlt. Eine erneute Antragstellung ist erst wieder möglich, wenn Sie wieder ein reguläres Gehalt bekommen.
Wie lange wird der Zuschuss gezahlt?
Die Zahlung endet automatisch nach 12 Monaten, wenn kein neuer Antrag eingeht. Sie endet auch, wenn Sie einen anderen Verwendungszweck wählen, keinen Anspruch mehr auf das FlexBenefits-Budget haben oder wenn Sie das Deutschlandticket kündigen (darüber müssen Sie Fresenius selbstständig informieren).