Planen

So einfach wie nie!

Aufbau und Nutzung Ihres Langzeitkontos will gut überlegt sein – schließlich geht es um Ihre Zeit und Ihr Geld. Fresenius stellt dafür das richtige Werkzeug bereit.

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Wo stehen Sie?

Bestandsaufnahme: Wie viel Guthaben haben Sie derzeit bereits angespart? Zum aktuellen Stand Ihres Langzeitkontos erhalten Sie jährlich einen Kontoauszug mit Ihrem Guthaben zum 31.12. Aus Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung können Sie den Stand Ihrer Einbringungen des aktuellen Jahres entnehmen.

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Was wollen Sie erreichen?

Informieren Sie sich über die verschiedenen Freistellungsmöglichkeiten. Wofür möchten Sie die Freistellung nutzen? Reicht Ihr derzeitiges Guthaben aus oder müssen Sie (weitere) Eigenbeiträge einzahlen, um zur Wunschfreistellung zu kommen?

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Was müssen Sie tun?

Ihre Planung steht? Dann sprechen Sie rechtzeitig, unter Berücksichtigung der Ankündigungsfristen, mit Ihrer Führungskraft oder der Personalabteilung. Nutzen Sie auch die Informationsangebote der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn es um die Planung Ihres Vorruhestands geht. Dann geben Sie Ihre Wunschparameter in unseren Rechner ein, drucken die Planung aus und gehen damit zur Personalabteilung. Benötigte Nachweise nicht vergessen!

Ausgerechnet – Ihre Freistellung

Der Rechner unterstützt Sie bei der Planung: Vom schnellen Check, was Sie aus den Tarifbausteinen erwarten können, bis zur Detailplanung der Freistellung – ein Tool für alle.

Antragsfristen

Tarif- und AT-Beschäftigte

Für Weiterbildung und Vorruhestand beträgt die Antragsfrist bei Ihrer Führungskraft 6 Wochen bei einer Freistellung von bis zu 3 Monaten und mindestens 6 Monate bei einer längeren Freistellung.

Die Pflege von Angehörigen lässt sich häufig nicht frühzeitig planen. Eine Beantragung ist deshalb auch kurzfristig möglich und beginnt immer zum ersten eines Monats.

Zur Beantragung einer Auszeit ist der Antrag 6 Monate (plus 6 Wochen für die Bearbeitung durch den Arbeitgeber) vor Freistellungsbeginn einzureichen. Die Antragsfristen werden im Rechner berücksichtigt.

Leitende Angestellte

Leitende Angestellte beantragen eine Auszeit mindestens 9 Monate vor Freistellungsbeginn. Eine Freistellung für den Vorruhestand ist mindestens 24 Monate vor Freistellungsbeginn mit Ihrer Führungskraft zu besprechen und 6 Monate vorher offiziell zu beantragen. Eine Freistellung zur Pflege von Angehörigen ist kurzfristig möglich. Die Antragsfristen werden im Rechner berücksichtigt.