Das gilt für Sie

Ihre Altersvorsorge bei Fresenius

Welche Altersversorgung gilt für mich? Mit wenigen Klicks finden Sie es raus.

Was ist wenn...

Auf alles vorbereitet

Beruflich und privat entwickelt sich Ihr Leben immer wieder in neue Richtungen – manchmal geplant und manchmal ungeplant.
Das kann auch Auswirkungen auf Ihre Altersversorgung in der Direktversicherung haben.

Familie

Elternzeit

Das Prinzip ist einfach: Solange Sie ein Gehalt von Fresenius bekommen, erhalten Sie den Entgeltumwandlungsgrundbetrag und die Fresenius-Förderung. Sie können auch eigene Beiträge aus Gehaltsbestandteilen umwandeln. Auch im Mutterschutz behalten Sie natürlich Anspruch auf die volle Beitragshöhe. In Zeiten ohne Arbeitsentgelt fließen keine Beiträge von Fresenius. Der Entgeltumwandlungsgrundbetrag wird anteilig gekürzt und die Fresenius-Förderung kann unter Umständen ganz entfallen.  

Ihre eigenen Beiträge zur Direktversicherung können Sie in der Elternzeit privat zahlen. Die Steuer- und Sozialversicherungsvorteile der betrieblichen Altersvorsorge entfallen dann. Alternativ können Sie eine befristete Beitragsfreistellung beantragen. Oder Sie können die Beitragslücken durch andere zur Verfügung stehende Gehaltsteile abdecken, wenn Sie nicht das ganze Jahr abwesend sind. Sprechen Sie uns gerne frühzeitig an, damit wir die verschiedenen Möglichkeiten prüfen können.

Denken Sie daran: Familiäre Auszeiten haben einen signifikanten Einfluss auf Ihre Altersvorsorge – in der gesetzlichen Rente genauso wie in der betrieblichen Altersversorgung. Planen Sie also rechtzeitig, auch zusammen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, wie Sie eventuelle Lücken ausgleichen können.

Teilzeit

Die Höhe des Entgeltumwandlungsgrund­betrags und der Fresenius-Förderung sind von dem Umfang Ihrer regelmäßigen Arbeitszeit abhängig. Reduziert sich Ihre Arbeitszeit, wird die Höhe der Beitragszahlungen an Ihren Teilzeitgrad angepasst. Die Reduzierung von Arbeitszeit hat deshalb auch einen signifikanten Einfluss auf die Leistungen der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersversorgung. Planen Sie also rechtzeitig, auch zusammen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, wie Sie eventuelle Lücken ausgleichen können.

Scheidung

Bei einer Scheidung ergeben sich auch Konsequenzen für Ihre betriebliche Altersversorgung. Das Gesetz sieht hier den sogenannten Versorgungsausgleich vor. Dabei steht dem anderen Ehepartner grundsätzlich die Hälfte der Ansprüche aus der Altersversorgung zu, die während der Ehe erworben wurden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Familiengericht Auskunft über bestehende Versorgungs­ansprüche zu geben.

Sie

In den Ruhestand gehen

Die Auszahlung aus der Direktversicherung können Sie flexibel zwischen dem 62. und 75. Lebensjahr beantragen. Bitte wenden Sie sich an die Versicherungsabteilung, um zu klären, welcher Auszahlungszeitpunkt für Sie in Frage kommt und für welche Auszahlungsoption Sie sich entscheiden.

Krank werden

Das Prinzip ist einfach: Solange Sie ein Gehalt von Fresenius bekommen, erhalten Sie Beiträge von Fresenius zur Direktversicherung und können eigene Beiträge aus Gehaltsbestand­teilen umwandeln. Solange Sie im Krankheitsfall Lohnfortzahlung erhalten, ändert sich also nichts.

Der Entgeltumwandlungsgrundbetrag wird für die Zeit ohne Lohnfortzahlung anteilig gekürzt und die Fresenius-Förderung kann unter Umständen ganz entfallen. Aus dem Krankengeld, das Sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse erhalten, können Sie keine Beiträge in die Direkt­versicherung umwandeln. Wenn Sie nicht das ganze Jahr abwesend sind, können Sie Beitragslücken durch andere zur Verfügung stehende Gehaltsteile abdecken. Sie können Ihre Direktversicherung auch vorübergehend beitragsfrei stellen oder mit privaten Beiträgen weiterführen. Wenn Sie Ihre Beiträge privat zahlen, entfallen die Steuer- und Sozial­versicherungsvorteile der betrieblichen Altersvorsorge. Sprechen Sie gern frühzeitig die Versicherungsabteilung an, damit wir Ihre Alternativen prüfen können.

Vor Renteneintritt versterben

Wenn Sie vor Renteneintritt versterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen die Leistungen, die Ihnen zu diesem Zeitpunkt als Altersleistung zugestanden hätten. Diese werden als lebenslange – bei Kindern als zeitlich begrenzte – Rente ausgezahlt.

Wer aus Ihrer Familie Anspruch auf diese Leistungen hat, ist gesetzlich definiert. Bei Verheirateten ist es die Partnerin oder der Partner. Das gleiche gilt für Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sollte dies für Sie nicht zutreffen, haben kindergeld­berechtigte Kinder einen Anspruch. Wenn es auch keine anspruchsberechtigten Kinder gibt, kommt auch Ihre Lebensgefährtin oder Ihr Lebensgefährte in Frage. Die Person muss jedoch vorher von Ihnen namentlich benannt worden sein.

Nach Renteneintritt versterben

Wenn Sie sich für die Auszahlung einer lebenslangen Rente entscheiden, dann gilt eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren. Für diesen Zeitraum nach Rentenbeginn erhalten Ihre Hinterbliebenen die noch ausstehenden Leistungen als lebenslange – bei Kindern als zeitlich begrenzte – Rente.

Wer aus Ihrer Familie Anspruch auf diese Leistungen hat, ist gesetzlich definiert. Bei Verheirateten ist es die Partnerin oder der Partner. Das gleiche gilt für Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sollte dies für Sie nicht zutreffen, haben kindergeld­berechtigte Kinder einen Anspruch. Wenn es auch keine anspruchsberechtigten Kinder gibt, kommt auch Ihre Lebensgefährtin oder Ihr Lebensgefährte in Frage. Die Person muss jedoch vorher von Ihnen namentlich benannt worden sein.

Berufsunfähig werden

Wenn die vereinbarte Beitragszahlung während einer Berufsunfähigkeit nicht weiter aufrechterhalten werden kann, können Sie Ihre Direktversicherung beitragsfrei stellen. Das heißt, es fließen keine weiteren Beiträge, und die bis zu diesem Zeitpunkt finanzierte Versorgungsleistung wird im Alter ausgezahlt. Alternativ können Sie sich beim Abschluss der Versicherung für eine zusätzliche Absicherung zur Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit entscheiden. Dadurch wird gewährleistet, dass beim Eintritt in den Ruhestand die reguläre Altersrente ausgezahlt wird, obwohl keine Beiträge mehr eingezahlt werden.

Fresenius

Jobwechsel

Wenn Sie Fresenius verlassen, haben Sie sofort Anspruch auf die Leistungen aus Ihren eingezahlten Beiträgen. Ausgezahlt werden die Leistungen aber erst im Ruhestand. Die Direktversicherung können Sie beim Jobwechsel entweder privat fortführen – dann entfallen die Steuer- und Sozialversicherungsvorteile im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge – oder in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln. Ist Ihr neuer Arbeitgeber einverstanden, können Sie die Direktversicherung auch auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen.

Insolvenz

Ihre Versorgungsleistungen sind sicher – auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass Fresenius insolvent geht. In diesem Fall kann die Versicherung beitragsfrei gestellt oder durch Privatbeiträge fortgesetzt werden, Ihre Leistungen aus den eingezahlten Beiträgen werden regulär zum Renteneintritt ausgezahlt. Auch die Weiterführung über einen neuen Arbeitgeber ist möglich, wenn dieser einverstanden ist.

Für den Fall, dass der Versicherer insolvent geht, wäre die Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer (Protektor Lebens­versicherungs-AG) als Auffanggesellschaft für die Leistungen zuständig.